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Nebenkosten ABC
A wie Abrechnungsfrist – so machen Sie die 12-Monats-Regel zu Ihrem Vorteil
- Von Michael Menzel
- 27. Juni 2025
Die Abrechnungsfrist ist das Herzstück jeder Nebenkostenabrechnung: § 556 Abs. 3 BGB verpflichtet Vermieter, spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abzurechnen. Versäumt der Vermieter diese Ausschlussfrist, darf er keine Nachforderungen mehr stellen – Ihr Anspruch auf ein Guthaben bleibt jedoch bestehen. Das lohnt sich: Untersuchungen zeigen, dass rund 90 % der Abrechnungen Fehler enthalten und Mieter im Schnitt über 300 € pro Jahr zu viel zahlen.
Unsere Fachanwälte für Mietrecht prüfen Ihre Abrechnung lückenlos: Wir gleichen Umlageschlüssel, Einzelbelege und formale Vorgaben ab, identifizieren überhöhte Posten und setzen Ihre Erstattungsansprüche – wenn nötig – gerichtlich durch. Sie laden die Unterlagen digital hoch, wir übernehmen den Rest und halten Sie über jeden Schritt transparent auf dem Laufenden.
Dank der anwaltlichen Prüfung bekam ich 540 € zurück – und mein Vermieter musste die verspätete Nachzahlung streichen
Claudia B., Mieterin aus Hamburg
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Was genau regelt die Abrechnungsfrist – und welche Rechte haben Sie?
1. Gesetzliche Grundlage – § 556 Abs. 3 BGB unterscheidet zwischen Abrechnungszeitraum (meist Kalenderjahr) und Abrechnungsfrist (12 Monate danach). Nur innerhalb dieser Frist können Vermieter Nachforderungen stellen.2. Konsequenzen für verspätete Abrechnungen – Verpasst der Vermieter die Frist schuldhaft, sind Nachforderungen unwirksam; Guthaben müssen trotzdem ausgezahlt werden. Der BGH hat dies mehrfach bestätigt und betont, dass Vermieter das Organisationsrisiko tragen.
3. Ihre Handlungsspielräume – Als Mieter haben Sie wiederum zwölf Monate nach Zugang Zeit, die Abrechnung zu prüfen und Einwendungen zu erheben. Nutzen Sie diese Frist, um überhöhte Kosten anzufechten und Erstattungen zu sichern.
Praxisleitfaden: Frist einhalten, Fehler finden, Geld zurückholen
Setzen Sie die gesetzliche Frist strategisch ein: Markieren Sie den letzten Tag des Abrechnungszeitraums im Kalender und addieren Sie 12 Monate – das ist Ihr Stichtag. Kommt die Abrechnung erst später oder enthält sie Lücken (fehlende Gesamtkosten, fehlerhafter Umlageschlüssel, falsche Heizkostenverteilung), liegt die Beweislast beim Vermieter. Unser digitales Prüfportal überprüft mehr als 40 Fehlerkategorien – von formalen Verstößen bis zu überteuerten Hausmeisterkosten – und gibt Ihnen binnen 72 Stunden einen ausführlichen Ergebnisreport samt Ersparnisprognose. Auf Wunsch übernehmen unsere Anwälte die komplette anwaltliche Durchsetzung Ihrer Forderung – oft schon außergerichtlich mit Erfolg.- Abrechnungszeitraum (z. B. 01.01.–31.12.2024) notieren
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