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C wie CO₂-Kostenaufteilung – wer zahlt die neue CO₂-Abgabe auf Ihre Heizkosten?
- Von Michael Menzel
- 29. Juni 2025
Viele Abrechnungen berücksichtigen die neue Regel jedoch falsch oder gar nicht. Unsere Fachanwälte prüfen, ob Ihr Vermieter seinen Anteil korrekt abgezogen hat, berechnen Ihre Rückforderungsansprüche und setzen diese – wenn nötig – gerichtlich durch. So sparen Sie bares Geld und schaffen Klarheit bei zukünftigen Heizkosten.
Meine Abrechnung enthielt noch 100 % CO₂-Kosten – nach der anwaltlichen Prüfung bekam ich 184 € zurück.
Svenja R., Mieterin aus Leipzig
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Das 10-Stufenmodell im Detail – so wird Ihr Gebäude eingestuft
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) ordnet jedes Wohngebäude anhand des tatsächlichen jährlichen CO₂-Ausstoßes pro Quadratmeter einer von zehn Stufen zu. Jede Stufe legt genau fest, welchen Anteil an der CO₂-Abgabe Vermieter und Mieter tragen:
• Stufe 1 – < 12 kg CO₂/m² a: Vermieter 0 %, Mieter 100 % (Effizienzhaus 55 oder besser).
• Stufe 2 – 12 bis < 17 kg CO₂/m² a: Vermieter 10 %, Mieter 90 %.
• Stufe 3 – 17 bis < 22 kg CO₂/m² a: Vermieter 20 %, Mieter 80 %.
• Stufe 4 – 22 bis < 27 kg CO₂/m² a: Vermieter 30 %, Mieter 70 %.
• Stufe 5 – 27 bis < 32 kg CO₂/m² a: Vermieter 40 %, Mieter 60 %.
• Stufe 6 – 32 bis < 37 kg CO₂/m² a: Vermieter 50 %, Mieter 50 %.
• Stufe 7 – 37 bis < 42 kg CO₂/m² a: Vermieter 60 %, Mieter 40 %.
• Stufe 8 – 42 bis < 47 kg CO₂/m² a: Vermieter 70 %, Mieter 30 %.
• Stufe 9 – 47 bis < 52 kg CO₂/m² a: Vermieter 80 %, Mieter 20 %.
• Stufe 10 – ≥ 52 kg CO₂/m² a: Vermieter 95 %, Mieter 5 % (sehr schlechter energetischer Standard).
Wie wird der Emissionswert ermittelt und nachgewiesen?
Der Vermieter muss gemäß § 5 CO₂KostAufG den spezifischen CO₂-Ausstoß des gesamten Gebäudes dokumentieren. Grundlage sind die Verbrauchsdaten des Brennstofflieferanten oder – bei Fernwärme – die Angabe des Energieversorgers. Der so berechnete Wert (kg CO₂/m² a) muss in der Heiz- bzw. Nebenkostenabrechnung separat ausgewiesen werden, damit die angewandte Stufe und der Kostenanteil für beide Parteien nachvollziehbar sind.
Folgen bei fehlerhafter oder fehlender Angabe:
Wird der Emissionswert nicht genannt, falsch berechnet oder ein unzutreffender Stufenschlüssel angewendet, gilt die Abrechnung als formell fehlerhaft. Nachforderungen des Vermieters sind dann in vielen Fällen unzulässig, während der Mieter seine Rückforderungs- oder Kürzungsansprüche geltend machen kann. Unsere Fachanwälte prüfen die Abrechnung umfassend, berechnen den korrekten Stufenanteil und setzen etwaige Erstattungen konsequent durch.
So holen Sie sich zu viel gezahlte CO₂-Kosten zurück – Schritt für Schritt
1. Emissionswert prüfen – Finden Sie in der Abrechnung die Angabe „kg CO₂/m²“. Fehlt sie, fordern Sie diese schriftlich an.2. Stufe und Anteil berechnen – Ordnen Sie den Wert der Tabelle zu oder nutzen Sie das kostenlose Tool des Bundeswirtschaftsministeriums. bmwk.de
3. Differenz ermitteln – Vergleichen Sie den korrekten Mietanteil mit dem in Rechnung gestellten Betrag.
4. Einwendungen erheben – Innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung schriftlich gegenüber dem Vermieter.
5. Anwaltliche Prüfung beauftragen – Unsere Fachanwälte prüfen alle Positionen (über 40 Fehlerkategorien) und setzen Ihr Guthaben notfalls vor Gericht durch.
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- Nebenkosten ABC