
Kategorien
Neueste Artikel
Tags
Navigation

Fristen und Formalitäten bei der Nebenkostenabrechnung: Was Mieter wissen müssen
- Von Michael Menzel
- 06. Juli 2025
Die Nebenkostenabrechnung ist für viele Mieter ein jährliches Mysterium. Doch sie ist ein zentraler Bestandteil des Mietverhältnisses und birgt oft Überraschungen. Umso wichtiger ist es, die Fristen und Formalitäten genau zu kennen, um mögliche Fehler zu erkennen und Ihre Rechte als Mieter wahrzunehmen.
In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte rund um die Fristen für die Erstellung und Prüfung der Nebenkostenabrechnung sowie die formalen Anforderungen, die eine korrekte Abrechnung erfüllen muss. So sind Sie bestens gewappnet, wenn die nächste Abrechnung ins Haus flattert.
Die Nebenkostenabrechnung ist mehr als nur eine Zahlensammlung – sie ist ein Spiegelbild der Betriebskosten und ein wichtiges Dokument für Mieterrechte.
Abrechnung erhalten? Erst prüfen – dann zahlen!
Fachanwaltliche Prüfung · Bericht in 24–48 h


Die Abrechnungsfrist: Wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?
Eine der häufigsten Fragen betrifft die Frist, innerhalb derer der Vermieter die Nebenkostenabrechnung erstellen und dem Mieter zukommen lassen muss. Laut § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB hat der Vermieter hierfür zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit. Läuft der Abrechnungszeitraum beispielsweise vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres, muss die Abrechnung spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim Mieter eingegangen sein.
Wird diese Frist vom Vermieter versäumt, kann er keine Nachforderungen mehr geltend machen. Ein Guthaben des Mieters muss jedoch auch nach Ablauf der Frist ausgezahlt werden. Es ist daher entscheidend, den Abrechnungszeitraum und das Eingangsdatum der Abrechnung genau zu prüfen.
Formale Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung
Neben der Einhaltung der Frist muss eine Nebenkostenabrechnung auch bestimmte formale Kriterien erfüllen, um wirksam zu sein. Eine formell korrekte Abrechnung ist die Grundlage für ihre inhaltliche Prüfung. Fehlen wesentliche Angaben, ist die Abrechnung bereits aus formalen Gründen unwirksam.
Die Prüfungsfrist für Mieter: Ihr Recht auf Einsicht
Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung haben Mieter das Recht, diese zu prüfen und gegebenenfalls Einwände zu erheben. Hierfür gibt es ebenfalls eine Frist: Mieter haben zwölf Monate Zeit, um die Abrechnung zu prüfen und eventuelle Fehler zu beanstanden. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Abrechnung beim Mieter.
Um die Abrechnung umfassend prüfen zu können, haben Mieter das Recht auf Belegeinsicht. Der Vermieter muss dem Mieter auf Verlangen die Originalbelege für die abgerechneten Kosten zur Verfügung stellen. Dies ist besonders wichtig, um die Richtigkeit der angesetzten Kosten zu überprüfen und zu hohe oder nicht umlagefähige Posten zu identifizieren.
Häufige Fehler und wie Sie diese erkennen
Trotz aller Vorschriften kommt es immer wieder zu Fehlern in Nebenkostenabrechnungen. Zu den häufigsten Fehlern zählen:
Falscher Abrechnungszeitraum oder verspätete Zustellung.
Abrechnung von nicht umlagefähigen Kosten (z.B. Reparaturkosten, Verwaltungskosten).
Fehlerhafter Umlageschlüssel oder falsche Berechnung des Mieteranteils.
Nicht erfolgte oder fehlerhafte Ablesung von Verbrauchsdaten (Heizung, Wasser).
Fehlende oder unzureichende Belege für die abgerechneten Posten.
Sollten Sie Fehler in Ihrer Nebenkostenabrechnung feststellen, sollten Sie umgehend schriftlich Widerspruch einlegen und den Vermieter zur Korrektur auffordern. Im Zweifelsfall kann die Beratung durch einen Mieterverein oder Rechtsanwalt sinnvoll sein.
💡 Abrechnung erhalten?
Erst prüfen – dann zahlen!
Reichen Sie Ihre Daten online ein, bevor Sie eine Nachzahlung leisten.
Unsere Fachanwält innen prüfen jede Position.
Ø Ersparnis 300 – 800 € pro Jahr
Tags:
- Nebenkostenhelfer