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Nebenkostenabrechnung: Welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können
- Von Michael Menzel
- 06. Juli 2025
Die jährliche Nebenkostenabrechnung kann oft für Verwirrung sorgen. Viele Mieter wissen nicht, dass ein Teil dieser Kosten steuerlich absetzbar ist. Dies kann zu einer erheblichen Entlastung führen und sollte daher unbedingt in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.
In diesem Artikel beleuchten wir detailliert, welche Posten der Nebenkostenabrechnung Sie geltend machen können, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie Sie vorgehen, um das Maximum herauszuholen. Es ist wichtig, die relevanten Positionen genau zu kennen, um keine potenziellen Einsparungen zu übersehen.
Die Nebenkostenabrechnung ist mehr als nur eine Aufstellung der Betriebskosten – sie ist ein Schlüssel zur Steuerrückerstattung.
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Was sind Nebenkosten und welche sind absetzbar?
Nebenkosten, auch als Betriebskosten bekannt, sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum oder die Bewirtschaftung des Grundstücks oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Nicht alle Nebenkosten sind jedoch steuerlich absetzbar. Grundsätzlich können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen absetzen, die in Ihrer Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind.
Dazu gehören beispielsweise Kosten für die Gartenpflege, die Reinigung des Treppenhauses, den Winterdienst oder die Wartung von Heizungsanlagen. Es ist entscheidend, dass diese Leistungen in Ihrem Haushalt erbracht wurden und Sie dafür eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten haben, die den Arbeitslohn gesondert ausweist. Materialkosten sind in der Regel nicht absetzbar.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Detail
Unter haushaltsnahen Dienstleistungen fallen Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des Haushalts erledigt werden und für die Sie eine externe Firma beauftragen. Hierzu zählen:
- Reinigungskosten (z.B. Treppenhausreinigung, Fensterreinigung)
- Gartenpflege (z.B. Rasenmähen, Heckenschnitt)
- Winterdienst
- Hausmeisterdienste (sofern sie haushaltsnahe Tätigkeiten umfassen)
- Wartung von Aufzügen oder Heizungsanlagen (Arbeitslohnanteil)
So weisen Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung nach
Um die absetzbaren Nebenkosten geltend zu machen, benötigen Sie eine detaillierte Nebenkostenabrechnung, in der die absetzbaren Posten klar ausgewiesen sind. Oftmals sind die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nicht explizit aufgeführt, sondern in Sammelposten enthalten. In solchen Fällen sollten Sie Ihren Vermieter bitten, eine separate Aufstellung der absetzbaren Anteile zu erstellen.
Bewahren Sie alle Belege und die Nebenkostenabrechnung sorgfältig auf, da das Finanzamt diese bei Bedarf anfordern kann. Die Absetzung erfolgt in der Anlage N oder Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen Ihrer Steuererklärung. Beachten Sie die Höchstgrenzen für die Absetzbarkeit: Für haushaltsnahe Dienstleistungen können 20% der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, und für Handwerkerleistungen ebenfalls 20% der Kosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, abgesetzt werden.
Häufige Fehler und Tipps zur Vermeidung
Ein häufiger Fehler ist das Vergessen, die Nebenkosten überhaupt in der Steuererklärung anzugeben. Viele Mieter sind sich der Möglichkeit der Absetzbarkeit nicht bewusst. Ein weiterer Fehler ist das Fehlen einer detaillierten Aufschlüsselung der Kosten durch den Vermieter. Stellen Sie sicher, dass Ihr Vermieter die absetzbaren Posten klar und nachvollziehbar in der Abrechnung ausweist oder Ihnen eine separate Bescheinigung ausstellt.
Prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung genau auf Positionen wie „Hausreinigung“, „Gartenpflege“ oder „Wartung“. Diese enthalten oft absetzbare Anteile. Im Zweifelsfall sollten Sie immer einen Steuerberater konsultieren oder die Informationen des Finanzamtes heranziehen, um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis nutzen.
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