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Umlagefähige Nebenkosten: Was Vermieter abrechnen dürfen – und was nicht!
- Von Michael Menzel
- 02. Juli 2025
Ihre Nebenkostenabrechnung ist da – und Sie fragen sich, ob das alles so seine Richtigkeit hat? Viele Posten sind für Laien ein Buch mit sieben Siegeln. Doch Vorsicht: Nicht alles, was der Vermieter abrechnet, dürfen Sie auch wirklich zahlen! Wir lüften das Geheimnis der umlagefähigen Nebenkosten und zeigen Ihnen, wo Sie genau hinschauen müssen.
Die Nebenkostenabrechnung ist für viele Mieter ein jährliches Ärgernis. Oft ist sie undurchsichtig, voller Fachbegriffe und am Ende steht eine saftige Nachzahlung. Doch das muss nicht sein! Der Schlüssel zur Kontrolle liegt im Verständnis der sogenannten „umlagefähigen Nebenkosten“. Nur wenn Sie wissen, welche Kosten Ihr Vermieter überhaupt auf Sie umlegen darf, können Sie Fehler erkennen und sich erfolgreich wehren. Es ist Zeit, Klartext zu reden und Ihr Recht zu kennen!
Wissen ist Macht – besonders, wenn es um Ihre Nebenkosten geht. Wer die Regeln kennt, zahlt nur, was er muss.
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Das ABC der umlagefähigen Nebenkosten: Was darf auf Ihre Rechnung?
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist Ihr bester Freund, wenn es um die Nebenkosten geht. Sie listet genau auf, welche Kosten der Vermieter auf Sie umlegen darf. Aber Achtung: Nur wenn diese Umlagefähigkeit auch explizit in Ihrem Mietvertrag vereinbart wurde, sind Sie zur Zahlung verpflichtet! Ein Vermieter kann nicht einfach beliebige Kosten auf Sie abwälzen. Hier sind die wichtigsten Posten, die in der Regel umlagefähig sind:
- Heizkosten: Dazu gehören die Kosten für Brennstoffe, Betriebsstrom der Heizungsanlage, Wartung und Immissionsschutzmessungen.
- Warmwasserkosten: Ähnlich wie Heizkosten, inklusive Brennstoff, Betriebsstrom und Wartung der Warmwasserversorgungsanlage.
- Grundsteuer: Die jährliche Grundsteuer für das Grundstück.
- Wasserversorgung: Kosten für den Wasserverbrauch, Zählermiete, Wartung der Wasserzähler und Abwassergebühren.
- Müllabfuhr: Gebühren für die regelmäßige Müllentsorgung.
- Straßenreinigung und Winterdienst: Kosten für die Reinigung der Gehwege und Straßen sowie für den Winterdienst.
- Beleuchtung: Stromkosten für die Beleuchtung von Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäusern, Kellern und Außenanlagen.
- Schornsteinreinigung: Kosten für die regelmäßige Reinigung des Schornsteins.
- Gartenpflege: Kosten für die Pflege von Gartenflächen, die von allen Mietern genutzt werden.
- Versicherungen: Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude (z.B. Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung für das Haus und Grundbesitzerhaftpflicht).
- Hauswart: Kosten für den Hauswart, sofern er Aufgaben übernimmt, die über die reine Instandhaltung hinausgehen (z.B. Reinigung, Gartenpflege).
- Aufzug: Betriebsstrom, Wartung und Prüfung der Betriebssicherheit des Aufzugs.
- Antennenanlage/Kabelanschluss: Kosten für den Betrieb und die Wartung einer Gemeinschaftsantennenanlage oder eines Kabelanschlusses, sofern im Mietvertrag vereinbart.
- Sonstige Betriebskosten: Hierunter fallen nur Kosten, die im Mietvertrag explizit als umlagefähig aufgeführt sind und nicht bereits in anderen Posten enthalten sind. Hier ist besondere Vorsicht geboten!
Die roten Linien: Was Vermieter NICHT umlegen dürfen!
Jetzt kommt der spannende Teil: Es gibt Kosten, die Ihr Vermieter auf keinen Fall auf Sie umlegen darf – egal, was im Mietvertrag steht! Diese sogenannten „nicht umlagefähigen Nebenkosten“ sind oft eine versteckte Einnahmequelle für Vermieter, die ihre Mieter nicht genau hinschauen. Seien Sie wachsam! Hier die häufigsten Beispiele:
- Verwaltungskosten: Die Kosten für die Verwaltung der Immobilie (z.B. für die Buchhaltung, die Korrespondenz mit Mietern, die Erstellung der Nebenkostenabrechnung selbst) sind Sache des Vermieters.
- Reparatur- und Instandhaltungskosten: Wenn etwas im Haus kaputtgeht und repariert werden muss (z.B. ein defekter Wasserhahn, ein kaputter Aufzugsmotor, ein undichtes Dach), sind das Instandhaltungskosten, die der Vermieter tragen muss.
- Bankgebühren: Kosten für das Mietkonto oder andere Bankdienstleistungen sind nicht umlagefähig.
- Anschaffungskosten: Wenn neue Geräte oder Anlagen angeschafft werden (z.B. ein neuer Rasenmäher für die Gartenpflege, neue Mülltonnen), sind das Anschaffungskosten und keine Betriebskosten.
- Leerstandskosten: Kosten, die durch leerstehende Wohnungen entstehen (z.B. Heizkosten für unbewohnte Einheiten), dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.
- Schönheitsreparaturen in Gemeinschaftsräumen: Renovierungen im Treppenhaus oder anderen Gemeinschaftsräumen sind Sache des Vermieters.
- Kosten für die Beseitigung von Mängeln: Wenn Mängel am Gebäude behoben werden müssen, sind das keine umlagefähigen Nebenkosten.
- Verwaltungskosten: Immer Sache des Vermieters.
- Reparaturen: Vermieter trägt die Kosten für Instandhaltung.
- Anschaffungen: Neue Geräte sind nicht umlagefähig.
Der Blick ins Detail: So prüfen Sie Ihre Abrechnung richtig!
Jetzt, da Sie die Theorie kennen, geht es an die Praxis. Jede Nebenkostenabrechnung ist ein Unikat, und Fehler lauern im Detail. Nehmen Sie sich Zeit und gehen Sie systematisch vor:
- Mietvertrag prüfen: Stehen alle abgerechneten Posten auch wirklich im Mietvertrag? Nur was dort vereinbart ist, darf umgelegt werden.
- Abrechnungszeitraum checken: Die Abrechnung darf maximal 12 Monate umfassen. Ist der Zeitraum korrekt?
- Belegeinsicht fordern: Sie haben das Recht, alle Originalbelege einzusehen. Machen Sie davon Gebrauch! Hier finden Sie oft die größten Überraschungen.
- Verteilerschlüssel verstehen: Wie werden die Kosten auf die Mieter verteilt? Nach Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauch? Ist der Schlüssel korrekt angewendet worden?
- Vorauszahlungen abgleichen: Wurden alle Ihre geleisteten Vorauszahlungen korrekt angerechnet?
- Vergleich mit Vorjahr: Sind die Kosten im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen? Wenn ja, fordern Sie eine Erklärung vom Vermieter.
Jeder dieser Schritte kann Ihnen bares Geld sparen. Seien Sie akribisch und lassen Sie sich nicht abwimmeln. Es ist Ihr gutes Recht, eine transparente und korrekte Abrechnung zu erhalten.
Fazit: Werden Sie zum Nebenkosten-Profi und sparen Sie bares Geld!
Die Nebenkostenabrechnung muss kein Mysterium bleiben. Mit dem Wissen über umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten, einer systematischen Prüfung und dem Mut, Ihr Recht einzufordern, werden Sie zum Profi. Lassen Sie sich nicht länger von überhöhten oder fehlerhaften Abrechnungen einschüchtern. Jede Position, die Sie zu Unrecht zahlen, ist Geld, das Ihnen entgeht. Werden Sie aktiv, prüfen Sie genau und fordern Sie Ihr Recht ein. Es geht um Ihr Geld, Ihre finanzielle Freiheit und ein faires Mietverhältnis. Zeigen Sie Ihrem Vermieter, dass Sie Ihre Rechte kennen und bereit sind, dafür zu kämpfen. Sie werden überrascht sein, wie viel Sie sparen können!
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